KONVENTION DER WELTLÄDEN
Die Konvention der Weltläden formuliert das Selbstverständnis der Weltläden
in Deutschland und die zentralen Kriterien, an denen Weltläden ihre Arbeit messen.
Das sind die sieben Kriterien:
• Sozial- und Umweltverträglichkeit
• Transparenz
• demokratische Organisationsform
• Kontinuität
• not-for-profit-Charakter
• Information und Bildungsarbeit
• Regeln für Ergänzungsprodukte (z.B. regionale Produkte)
Diese Regeln werden auf die wichtigsten drei Ebenen des Fairen Handels angewendet:
Produzenten-Organisationen, Importeure und Weltläden sollen diesen Richtlinien
gleichermaßen genügen. Die Unterzeichnung der "Konvention der Weltläden" ist
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Weltladen Dachverband.