KONVENTION DER WELTLÄDEN

Die Konvention der Weltläden formuliert das Selbstverständnis der Weltläden
in Deutschland und die zentralen Kriterien, an denen Weltläden ihre Arbeit messen.

 

Das sind die sieben Kriterien:
     • Sozial- und Umweltverträglichkeit
     • Transparenz
     • demokratische Organisationsform
     • Kontinuität
     • not-for-profit-Charakter
     • Information und Bildungsarbeit
     • Regeln für Ergänzungsprodukte (z.B. regionale Produkte)


Diese Regeln werden auf die wichtigsten drei Ebenen des Fairen Handels angewendet:

Produzenten-Organisationen, Importeure und Weltläden sollen diesen Richtlinien

gleichermaßen genügen. Die Unterzeichnung der "Konvention der Weltläden" ist

Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Weltladen Dachverband.